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    Betriebe/Unternehmen

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    Ausbildungsformen

    Die Voraussetzungen an einen Betrieb, um Nachwuchskräfte selbst auszubilden, sind nicht immer gegeben. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen scheitern oft an den Anforderungen, eine eigene Vollausbildung anzubieten. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um möglichst vielen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittelständischen, die Chance zu geben, Nachwuchskräfte auszubilden. Folgende Möglichkeiten – neben einer eigenen Vollausbildung –stehen einem Betrieb grundsätzlich zur Wahl:

    Ausbilden als Kooperationsbetrieb

    Übersicht

    Eine Kooperation zwischen einem Unternehmen und einem Ausbildungsträger wird vereinbart. Ein Ausbildungsträger kann beispielsweise eine Fachakademie, Fachhochschule, Berufsschule oder ein Ausbildungszentrum sein. Diese Ausbildungsform ist ideal für Unternehmen, denen es nicht möglich ist, einem Auszubildenden eine vollständige Ausbildung zu ermöglichen. Gründe hierfür sind häufig, dass die entstehenden Kosten nicht getragen werden können, der administrative und organisatorische Aufwand zu hoch ist oder nicht alle erforderlichen Themenfelder für die Ausbildung im Betrieb behandelt werden können.

    Ein Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsträger und dem Auszubildenden geschlossen. Die theoretische Ausbildung, die organisatorische und administrative Betreuung sowie die Kosten liegen beim Ausbildungsträger. Zwischen dem Ausbildungsträger und dem Unternehmen wird ein Kooperationsvertrag aufgesetzt. Das Unternehmen ist dann zuständig für die fachliche Ausbildung und beteiligt sich über Pauschalbeträge an den Kosten. Der Ausbildungsablauf erfolgt in Absprache zwischen Ausbildungsträger und dem Unternehmen. Spezielle Personengruppen können durch die Aufteilung des Aufwandes ideal in dieser Form aufgenommen und ausgebildet werden. Allerdings ist für einen Kooperationsbetrieb eine Zulassung durch die jeweilige Kammer erforderlich.

    Verbund

    Unternehmen vereinbaren eine Zusammenarbeit zur Ausbildung im gemeinschaftlichen Verbund. Kooperieren können anerkannte Ausbildungsbetriebe, nicht zur Vollausbildung zugelassene Unternehmen sowie Startups, stark spezialisierte oder kleine Unternehmen. Die Ausbildung wird gemeinsam durchgeführt, ein Stammunternehmen wird allerdings festgelegt, das für den Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden und der Eintragung bei der jeweiligen Kammer zuständig ist. Unterschieden werden vier Formen der Organisation:

    • Leitbetrieb mit Partnerbetrieben:

      Der Leitbetrieb schließt einen Kooperationsvertrag mit Partnerbetrieben für Bereiche der Ausbildung, deren Voraussetzungen er selbst nicht erfüllt. Die Partnerbetriebe übernehmen dann die Ausbildungsabschnitte aus dem Kooperationsvertrag. Die Gesamtverantwortung hat der Leitbetrieb.

    • Auftragsausbildung:

      Ausbildungsabschnitte können gegen Kostenerstattung in einem weiteren Betrieb oder einem Bildungszentrum absolviert werden.

    • Ausbildungsverein:

      Mitgliedsunternehmen des Vereins führen die Ausbildung durch, der Verein selbst übernimmt die organisatorischen Tätigkeiten sowie den Vertragsabschluss. Die Vereinssatzung dient als Grundlage für die Kooperationen mit den Mitgliedsbetrieben. Sämtliche Kosten beim Ausbildungsverein bezüglich der Ausbildung können über Spenden oder Mitgliedsbeiträge finanziert werden.

    • Ausbildungskonsortium:

      Mehrere KMU stellen eigene Auszubildende ein und tauschen diese für verschiedene Phasen, die das Unternehmen selbst nicht ausführen kann, aus. Auch Bildungswerke können in dieses rotierende Prinzip aufgenommen werden. Die Verbundausbildung kann öffentlich gefördert werden. Weitere Informationen können bei den zuständigen Kammern erhalten werden.

    Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung können sie in fast allen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt werden.

    Teilzeit

    Diese Möglichkeit der Ausbildung besteht gemäß §8 Berufsbildungsgesetz. Hierbei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 bis 30 Stunden herabgesetzt. Gründe für die Aufnahme einer Teilzeitausbildung können ein eigenes Kind, die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen oder eine Behinderung (siehe Ausbildung spezieller Personengruppen) sein. Hierbei gibt es zwei Optionen zur Auswahl:

    • Ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Wochenstunden müssen inklusive Berufsschulunterricht mindestens 25 Stunden betragen.
    • Mit Verlängerung der Ausbildungsdauer: Die Wochenstunden müssen inklusive Berufsschulunterricht mindestens 20 Stunden betragen. Die Ausbildungsdauer kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.

    Wann und in welcher Höhe die Arbeitszeit geleistet wird, besprechen Ausbilder und Auszubildender gemeinsam. Betriebe die eine Teilzeitausbildung anbieten möchten, müssen alle Voraussetzungen einer Vollzeitausbildung erfüllen.

    Überbetriebliche Ausbildung

    Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt als Element des Dualen Systems die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Abgedeckt werden Ausbildungsbereiche, die von einem einzelnen Betrieb nicht geleistet werden können, weil er beispielsweise nicht über die entsprechende technische Infrastruktur, das Know-how oder das notwendige Personal verfügt.
    Das erlernte Wissen und Können soll durch die überbetriebliche Ausbildung vertieft und gefestigt werden. Diese Ausbildungsform systematisiert, vereinheitlicht und ergänzt die betriebliche Ausbildung. Zudem werden neue Technologien in KMU transferiert.
    Mehrwöchige Lehrgänge in überbetrieblichen Werkstätten werden von Kammern und Innungen angeboten. Hierdurch wird stark spezialisierten und kleinen Unternehmen eine Möglichkeit zur umfassenden Ausbildung geboten. Wann welche Kurse über welchen Zeitraum besucht werden müssen, wird auf Bundesebene in Rahmenlehrplänen festgelegt. Die Kosten der Lehrgänge werden vom ausbildenden Unternehmen getragen, allerdings erhalten sie Zuschüsse vom Bund, Land und den jeweiligen Kammern.

    Unterstützung und Förderung

    Unterstützung vor einer Ausbildung

    Bereits vor der Aufnahme einer betrieblichen IT-Ausbildung gibt es verschiedene Unterstützungsangebote für Unternehmen und Jugendliche. Neben den beschriebenen Leistungen besteht für junge Menschen unter Umständen auch die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) zu erhalten. Diese Leistungen können als Darlehen und in Einzelfällen als Zuschuss erbracht werden. Sie gelten beispielsweise für Bedarfe für Unterkunft, Erstausstattung, Heizung, Umzug, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe oder notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen zu Leistungen der Grundsicherung erteilen die zuständigen Jobcenter.

    Einstiegsqualifizierung (EQ)

    Zielgruppen einer EQ-Maßnahme sind Ausbildungssuchende, deren Ausbildungsbefähigung noch nicht in vollem Maße den erforderlichen Befähigungen entspricht, oder Ausbildungsplatzbewerber, die auch im Anschluss an Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz bis zum 30.September gefunden haben, sowie lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche.Unternehmen können junge Menschen im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Als betriebliches Langzeitpraktikum dient es jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung. Unternehmen können Nachwuchskräfte bereits vor dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags näher kennenlernen. Die Laufzeit der Qualifizierung ist mindestens sechs Monate und maximal ein Jahr lang. Hierbei wird ein EQ-Vertrag mit der Pflicht zur Vergütung zwischen dem Jugendlichen und dem Unternehmen geschlossen. Das Angebot eignet sich besonders für Unternehmen, welche lange keine oder noch nie eine Ausbildung angeboten haben. Die Fähigkeiten können über den längeren Zeitraum besonders gut eingeschätzt werden. Sowohl das Unternehmen als auch der Auszubildende können sich so auf die Ausbildung vorbereiten. Die Qualifizierungsmaßnahme wird von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern finanziell gefördert. Seit August 2016 beläuft sich der monatliche Zuschuss zur Vergütung auf 231 Euro und für Sozialversicherungsbeiträge 116 Euro. Die aktuellen Beträge können beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden. Falls für die EQ-Teilnehmer eine Berufsschulpflicht besteht, muss diese erfüllt werden. Die Zuschüsse werden auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts gewährt. Voraussetzung ist ein Vertrag im Sinne des § 26 BBiG für einen anerkannten Ausbildungsberuf in Vollzeit oder mindestens 20 Stunden in Teilzeit bei Erziehung eines eigenen Kindes oder der Pflege von Familienangehörigen.

    Berufseinstiegsbegleitend (BerEb)

    Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich nicht direkt an Unternehmen, sondern an Jugendliche, die einen konkreten Unterstützungsbedarf haben. Noch in der Schulzeit können Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, den Schulabschluss zu erreichen, Hilfe von Berufseinstiegsbegleitern bekommen. Sie unterstützen und beraten bei Fragen zum bevorstehenden Schulabschluss, der Berufswahl und der Suche nach einer Ausbildungsstelle einschließlich des Bewerbungsverfahrens. Die Betreuung ist für alle Beteiligten kostenlos. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit und mit Hilfe von ESF-Mitteln gefördert. Die Art der Unterstützung wird mit den Teilnehmenden individuell abgestimmt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Schule für BerEb ausgewählt wurde. Interessierte Jugendliche sollten mit ihren Lehrern klären, ob ihre Schule eine Begleitung anbietet oder Auskünfte bei zuständigen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit einholen.

    Praktikum

    Ein betriebliches Praktikum zum Einblick in einen Ausbildungsberuf kann allen Jugendlichen angeboten werden – als Schülerpraktikum oder auch als weitere Testphase im Vorfeld der Ausbildung. Praktikanten und Unternehmen können sich so über eine individuell festgelegte, aber begrenzte Zeit zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen gegenseitig kennenlernen. Das Praktikum kann freiwillig sein und auf reinem Berufsinteresse basieren. Häufig sind aber Praktika, im Rahmen bestimmter Ausbildungsberufe oder Studiengänge, verpflichtend vorgeschrieben. Betriebe können ihre freien Praktikantenstellen u.a. in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit online einstellen. Zu beachten ist, dass auch für Praktikumsverhältnisse grundsätzlich das Mindestlohngesetz (MiLoG) und der allgemeine Mindestlohn gelten können. Pflichtpraktika, Praktika zur beruflichen Orientierung oder begleitend zu einer Berufs– oder Hochschulausbildung mit einer Dauer von höchsten drei Monaten sind jedoch ausgenommen (§ 22 MiLoG).

     

    Unterstützung während einer Ausbildung

    Während einer IT-Ausbildung bestehen zahlreiche Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen für Betriebe oder Auszubildende, die nachfolgend aufgeführt sind. Für Auszubildende besteht — wie im Abschnitt „Unterstützung vor einer Ausbildung“ beschrieben — ebenfalls die Möglichkeit, weitere Leistungen zur Grundsicherung (SGB II) zu erhalten. Häufig richten sich die Angebote an junge Menschen mit Benachteiligungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen.

    Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

    Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen den Erfolg einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung sicherstellen. Angeboten werden Unterstützungsleistungen wie Nachhilfeunterricht für die Berufsschule oder, im Fall anderer Probleme, eine sozialpädagogische Betreuung. Sobald ein Problem entsteht können Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden – gleich, ob zu Beginn, in der Mitte oder am Ende einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung. Weder für das Unternehmen noch für den Auszubildenden bzw. EQ-Praktikanten fallen Kosten an. Weitere Auskünfte erhält man bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

    Assistierte Ausbildung (AsA)

    Maßnahmen der Assistierten Ausbildung sollen förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase zur Ausbildungsaufnahme enthalten. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit AsA, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Hilfestellung gibt es bei Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb, Problemen mit Prüfungen. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Für Teilnehmende und dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Weitere Auskünfte erhält man bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann während einer Berufsausbildung im dualen System (d.h. nicht bei schulischen Ausbildungen) sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) gewährt werden. Die BAB ist keine Leistung für Arbeitgeber, sondern ausschließlich für Auszubildende. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an Jugendliche, die eine Erstausbildung aufnehmen und nicht im Elternhaus wohnen bleiben können. Sie stellt eine Hilfe zur Deckung von Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstigen Kosten dar. Falls die Leistung vor Beginn einer Ausbildung beantragt wird, wird sie für die gesamte Ausbildungsdauer bereitgestellt. Die Höhe der Leistung hängt von der Unterbringung, dem Einkommen sowie dem jeweiligen Ausbildungsberuf ab. Auch das Einkommen von Eltern, Lebens- oder Ehepartnern wird berücksichtigt. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit zur genauen BAB-Berechnung.

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung können verschiedene Unterstützungsleistungen erhalten. U.a. besteht die Möglichkeit einer Berufsausbildungs¬beihilfe (BAB) bei einer Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung, z.B. eine berufliche Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Grundausbildung oder andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen berechnet sich wie für nicht behinderte Menschen. Weitere Informationen erteilt die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte in besonderen Stellen – den sogenannten „Reha-Teams“.

    Förderung aus dem Vermittlungsbudget-Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung

    Ausbildungssuchende können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer Förderung und welche Leistungen dies im Einzelnen sein können, informiert die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung kann nur dann gefördert werden, wenn es sich um eine versicherungspflichtige, berufliche Ausbildung handelt.

    Initiative VerA-Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

    VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen ist ein kostenloses, ehrenamtliches und deutschlandweites Unterstützungsangebot durch den Senior Experten Service (SES). Auszubildende werden in Schule und Betrieb durch Seniorexperten, die sich bereits im Ruhestand befinden, unterstützt. Diese Unterstützung kann über die gesamte Ausbildung oder teilweise erfolgen. Die VerA-Begleitung läuft zunächst 12 Monate, kann aber bis zum Abschluss der Ausbildung verlängert werden. Die Senior Experten stehen den Auszubildenden mit umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem Berufsleben in den Bereichen Berufsschule, Prüfungen, Sprachkenntnissen sowie bei persönlichen und beruflichen Problemen wie Berufswahl, Motivation oder Kommunikationsproblemen mit Vorgesetzten oder Kollegen zur Seite. Das Angebot ist für Ausbilder sowie Auszubildende kostenlos. Weitere Informationen sind bei der SES-Regionalkoordinationsstelle für die Region Heilbronn-Franken erhältlich.

     

    Schaffung von IT-Ausbildungsplätzen und Organisation von Verbundausbildungen

    Betriebe, die eine duale Ausbildung anbieten möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften müssen der Ausbildungsbetrieb und der Ausbilder geeignet sein. Wir beraten Sie bei Ihrem Einstieg in die IT-Berufsausbildung und vermitteln Ihnen Kontakte zu den zuständigen Kammern und Arbeitsagenturen.

    Kleinere, aber auch hochspezialisierte Betriebe haben zudem häufig das Problem, nicht alle geforderten IT-Ausbildungsinhalte selbst abdecken zu können. Für sie bietet eine Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben die Chance, trotzdem einen IT-Ausbildungsplatz anzubieten. Bei der Ausbildung im Verbund arbeiten mehrere Betriebe zusammen und bilden gemeinsam aus. Aufgrund der verschiedenen Schwerpunkte der beteiligten Betriebe werden Auszubildende fachlich breit und umfassend qualifiziert. Für Auszubildende hat die Verbundausbildung zahlreiche Vorteile. Sie erlangen neben der fachlichen auch zusätzliche soziale Kompetenzen. Sie lernen, sich auf unterschiedliche Arbeitssituationen einzustellen, mit unterschiedlichen Menschen umzugehen und an verschiedenen Orten zu arbeiten.

    Gern unterstützen wir Sie bei der Organisation einer Verbundausbildung und vermitteln Ihnen geeignete Partnerbetriebe. Sprechen Sie uns an!

    Um passende Verbundausbildungspartner für Sie zu finden, benötigen wir eine Einschätzung von Ihnen, welche Ausbildungsinhalte Sie benötigen. Wir haben für die verschiedenen IT-Berufsausbildungen die notwendigen Ausbildungsinhalte entsprechend der Ausbildungsrahmenpläne zusammengestellt. Bitte teilen Sie uns mit den nachfolgenden Word-Dokumenten mit, welche Inhalte Sie Auszubildenden vermitteln können und welche Inhalte Ihnen fehlen.

    Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung (WORD)
    Fachinformatiker/-in Systemintegration (WORD)
    Informatikkaufmann/-frau (WORD)
    IT-Systemelektroniker/-in (WORD)
    IT-Systemkaufmann/-frau (WORD)

    Besetzung von IT-Ausbildungsstellen

    Unsere Kontakt- und Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Gewinnung von Auszubildenden. Neben unseren Fachveranstaltungen bieten wir Ihnen mit unserem Talent Pool die Basis für Ihre Suche nach geeigneten Auszubildenden.

    Wegweiser zu Unterstützungsleistungen und Förderungen

    Wir beraten Sie persönlich zur Unterstützung Ihres individuellen IT-Ausbildungsangebot. Ob Einstiegsqualifizierung, Berufseinstiegsbegleitung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder VerA-Ausbildungsbegleitung, unsere Kontaktstelle Berufsausbildung.IT gibt Ihnen umfassend Auskunft. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote und wagen Sie den Schritt zur Schaffung eines eigenen IT-Ausbildungsangebots.

    Unser Ratgeber „Ausbildung IT-Berufe“ bietet Ihnen eine Übersicht darüber, welche Unterstützungsleistungen es in der Region Heilbronn-Franken gibt, für welche Zielgruppen diese geeignet sind und wer die jeweils zuständige Kontaktstelle ist. Er richtet sich nicht nur an ausbildende Unternehmen, sondern auch an Betriebe, die bislang noch nicht ausgebildet haben.

    Den Ratgeber Ausbildung IT-Berufe Region Heilbronn-Franken können Sie hier hier downloaden:

    Download Ratgeber Ausbildung IT-Berufe (PDF)

    Logoleiste Jobstarter

    Jobstarter fördert Berufsausbildung.IT BMBF fördert Berufsausbildung.IT ESF fördert Berufsausbildung.IT EU fördert Berufsausbildung.IT BIBB fördert Berufsausbildung.IT